Wenn Sie an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus eine Renovation durchführen, dann können Sie die Rechnungen mit Ihren Vorsorgegeldern bezahlen.

Die Freizügigkeitsstiftung wird dazu im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung anmerken lassen.

Wie müssen Sie mit Rechnungen umgehen?

  • Die Rechnungen müssen an Sie adressiert sein. Die Adresse ist die Adresse Ihres selbstbewohnten Hauses/Wohnung. Für eine Ferienwohnung werden keine Renovationen bezahlt.
  • Die Rechnung beinhaltet eine Dienstleistung. Do-it-yourself Rechnungen werden nicht bezahlt, da nicht sichergestellt werden kann, dass das Material in Ihrem selbstbewohnten Haus/Wohnung verwendet wurde.
  • Sie müssen in Kauf nehmen, dass Positionen auf der Rechnung, die nicht dem Wohnen dienen (z.B. Hecken schneiden) nicht vergütet werden – informieren Sie sich diesbezüglich zuvor bei Ihrer Stiftung.

Merke: Es gibt gewisse Stiftungen, die Rechnungen vergüten, die bereits einige Monate alt sind. Das heisst, dass Sie in aller Regel die Rechnungen bereits bezahlt haben – dennoch wird Ihnen der Rechnungsbetrag erstattet. Dies ist kulant – nicht alle Stiftungen haben diese Praxis, da Sie ja dieses Geld kaum für die Renovation benutzen werden (da die Rechnung bereits bezahlt wurde).