Wenn Sie von einer Pensionskasse Ihr Geld zu einer Freizügigkeitseinrichtung transferieren, können Sie auch zwei Freizügigkeitskonten eröffnen. Je nach Freizügigkeitsstiftung bei derselben Stiftung oder bei zwei verschiedenen Stiftungen (siehe mehr Infos hier).
Ein Split kann allerdings nur gemacht werden, wenn man von einer Pensionskasse kommt. Sollten Sie bereits ein Freizügigkeitskonto besitzen, können Sie nicht das Geld zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung transferieren und dort einen Split verlangen.
Der Verordnungsgeber wollte damit verhindern, dass man Unmengen an Freizügigkeitskonten eröffnet. Geschafft hat er es allerdings nicht.
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