Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

FAQ Kategorie: Fragen zu Freizügigkeitsstiftungen

Haben Sie Fragen zu Ihrem Freizügigkeitskonto und den Bezugsmöglichkeiten?

Nachstehend haben wir Ihnen Antworten zusammengestellt zu folgenden Themenfelder:

  • Governance
  • Kontoeröffnung
  • Zinsen und Gebühren
  • Weitervergütung
  • Vorzeitige Auszahlung (verschiedene Auszahlungsgründe)
  • Rente
  • Kontaktlose Guthaben

 

Gibt es Betrugsfälle?

Pensionskasse kennen ihre Versicherten. Allfällige Änderung der Adresse oder des Zivilstandes wird durch den Arbeitgeber direkt gemeldet.

Diese enge Verbindung gibt es zwischen Freizügigkeitsstiftungen und Vorsorgenehmer in der Regel nicht. Grössere Freizügigkeitsstiftungen haben Vorsorgenehmer aus der ganzen Welt, teilweise seit Jahren. Das wissen auch Betrüger und können versucht sein, das Freizügigkeitsguthaben von Vorsorgenehmer widerrechtlich zu beziehen.

Vor allem grössere Freizügigkeitsstiftungen haben geschultes Personal und prüfen Auszahlungsanträge sehr sorgfältig. Telefonische Auskunft wird nur nach entsprechender Identifikation erteilt.

Ist das Freizügigkeitskonto ein Bankkonto?

Nein. Das Freizügigkeitskonto wird bei einer Freizügigkeitsstiftung eröffnet, es hat also mit einem Bankkonto nichts zu tun. Das Gesetz sieht vor, dass man nur unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen die Freizügigkeitsgelder beziehen kann.

Der Unterschied ist deshalb wichtig, weil es der Stiftungsrat der Freizügigkeitsstiftung und nicht etwa die Bank ist, die die Verzinsung, die allfällige Kündigungsfristen und sonstigen Regeln festlegt. Ihr Ansprechpartner mag der Bankkundenberater sein, entscheidend ist jedoch die Stiftung.

Eigenschaften eines Freizügigkeitskontos hat der Verein Vorsorge Schweiz in einem Factsheet zusammengefasst.

Werden auf einem Freizügigkeitskonto ebenfalls Beiträge bezahlt?

Nein. Auf einem Freizügigkeitskonto wird das Freizügigkeitsguthaben lediglich „parkiert“. Es können keine Beiträge einbezahlt werden. Einzige Ausnahmen sind die Überweisungen infolge Scheidung oder die Rückzahlung von Bezüge für Wohneigentumsförderung.

Muss ich den Kapitalbezug frühzeitig anmelden?

Bei vielen Freizügigkeitsstiftungen gibt es keine Anmeldefristen oder Kündigungsfristen. Allfällige Fristen sind im Vorsorgereglement der Stiftung festgehalten.

Wie lange darf ein Freizügigkeitskonto bestehen bleiben?

Sobald eine Person bei einer Pensionskasse versichert ist, muss er sein Freizügigkeitsguthaben zur Pensionskasse überweisen. Damit wird das Freizügigkeitskonto saldiert. Das Freizügigkeitskonto muss spätestens im Alter 69/70 saldiert werden

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Auf einem Freizügigkeitskonto gelangt das Altersguthaben eines Versicherten, wenn er nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen ist

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