Sobald eine Person bei einer Pensionskasse versichert ist, muss er sein Freizügigkeitsguthaben zur Pensionskasse überweisen. Damit wird das Freizügigkeitskonto saldiert. Das Freizügigkeitskonto muss spätestens im Alter 69/70 saldiert werden

Tags: Alter 69/70, Kontodauer, Saldierungszeitpunkt