Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

FAQ-Schlagwort: Bezug Freizügigkeitsguthaben

Sind Teilbezüge zulässig?

Teilbezüge sind grundsätzlich nicht zulässig. Dafür hat die Steuerbehörde gesorgt. Es gibt aber folgende Ausnahmen:

  • Bezug Wohneigentumsförderung
  • Bezug aufgrund definitives Verlassen der Schweiz in den EU-Raum (und dortige Sozialversicherungspflicht) –> es kann nur das überobligatorische Guthaben bezogen werden

In welchen Fällen kann ich mein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen?

Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz, bei Geringfügigkeit des Betrags und bei Wohneigentumsförderung können Sie das Freizügigkeitsguthaben vor der Alterspensionierung auf Ihr Konto auszahlen lassen.

Kann ich das Geld darauf wie bei einem Privatkonto beziehen?

Nein, das Freizügigkeitsguthaben ist das Altersguthaben des Versicherten. Ein vorzeitiger Bezug vor dem Pensionierungsalter ist nur unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt (def. Verlassen der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Wohneigentumsförderung und Geringfügigkeit)

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