Teilbezüge sind grundsätzlich nicht zulässig. Dafür hat die Steuerbehörde gesorgt. Es gibt aber folgende Ausnahmen:

  • Bezug Wohneigentumsförderung
  • Bezug aufgrund definitives Verlassen der Schweiz in den EU-Raum (und dortige Sozialversicherungspflicht) –> es kann nur das überobligatorische Guthaben bezogen werden
Tags: Bezug Freizügigkeitsguthaben, Teilbezüge