Ich besuche eine Weiterbildung. Kann ich die Kosten durch den Bezug des Freizügigkeitsguthaben finanzieren? von sysadmin am 9. Juli 2018 A Ich besuche eine Weiterbildung. Kann ich die Kosten durch den Bezug des Freizügigkeitsguthaben finanzieren? Nein, dies ist kein gesetzlicher zugelassener Bezugsgrund Schlagwort: Finanzierung Weiterbildung Zurück In welchen Fällen kann ich mein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen? Nächster Beitrag Sind Teilbezüge zulässig?