Wenn Sie im Ausland wohnen oder ihr Wohnort unklar ist, muss die Freizügigkeitsstiftung ab einem Betrag von CHF 1’000.- eine Quellensteuer auf den Auszahlungsbetrag abziehen.
Quellensteuerhöhe
In der Schweiz hat jeder Kanton einen unterschiedlichen Quellensteuersatz, welcher in der Regel mit steigendem Kapital progressiv ist.
Das Kapital wird mit dem Quellensteuersatz desjenigen Kantons angewendet, in welchem die Freizügigkeitsstiftung ihren juristischen Sitz hat.
Sitz ausgewählter Freizügigkeitsstiftungen
Freizügigkeitsstiftung der | Sitz |
UBS | Basel (BS) |
Credit Suisse | Winterthur (ZH) |
Migrosbank | Zürich (ZH) |
PostFinance | Winterthur (ZH) |
Swiss Life | Zürich (ZH) |
PensFree | Schwyz (SZ) |
ZKB | Zürich (ZH) |
Raiffeisen | St. Gallen (SG) |
Swisscanto | Basel (BS) |
Quellensteuer minimieren, wie geht das?
Wenn Sie zwei Freizügigkeitskonten haben, ist Ihr Kapitalbetrag automatisch geringer. Damit können Sie bei der Progression sparen.
Ausserdem können Sie Ihr Geld jederzeit zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung transferieren lassen. Je nach Kanton fällt die Quellensteuer tiefer aus. Einen Vergleich finden Sie hier.
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