Es gilt zwei Regeln zu beachten:
- Die Kapitalauszahlung in einem Kanton durchführen lassen mit tiefen Quellensteuersätze
- den Auszahlungsbetrag splitten (durch zwei Konten, oder, sofern möglich, durch Teilauszahlungen).
Es gibt im Netz verschiedene Übersichten mit Fallbeispiele zu den Quellensteuer. Ein Beispiel zeigt die Homepage 123-pensionerung.ch mit folgendem Beispiel:
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