Es gilt zwei Regeln zu beachten:

  1. Die Kapitalauszahlung in einem Kanton durchführen lassen mit tiefen Quellensteuersätze
  2. den Auszahlungsbetrag splitten (durch zwei Konten, oder, sofern möglich, durch Teilauszahlungen).

Es gibt im Netz verschiedene Übersichten mit Fallbeispiele zu den Quellensteuer. Ein Beispiel zeigt die Homepage 123-pensionerung.ch mit folgendem Beispiel:

 

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