Ein Freizügigkeitskonto kann bis max. 69 (Frauen) bzw. 70 Jahre (Männer) gehalten werden. Danach wird das Guthaben zur Auszahlung fällig. Falls die Stiftung auch dann den Besitzer nicht kontaktieren kann, sieht das Gesetz vor, dass das Geld beim Erreichen des 74. (Frauen) bzw. 75. Altersjahr (Männer) dem BVG Sicherheitsfonds überwiesen wird. Gemäss Geschäftsbericht des Sicherheitsfonds waren das im Jahre 2017 immerhin bereits über 100 Mio.:

Der Vorsorgenehmer hat auch dann immer noch die Möglichkeit, die Auszahlung seines Guthabens zu verlangen. Gemäss Jahresrechnung des Sicherheitsfonds geschieht dies auch ab und zu:

Das Guthaben ist für den Vorsorgenehmer erst dann verloren, wenn er sein 100. Altersjahr erreicht hätte. Es wird dann zur Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule verwendet.

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