Kontaktlose Freizügigkeitsguthaben sind Freizügigkeitskonten, bei denen die Stiftung keinen Kontakt mehr zum Kontoinhaber herstellen kann (typischerweise weil er umgezogen ist, ohne eine neue Adresse zu hinterlassen).
Als vergessene Freizügigkeits- und Pensionskassenguthaben werden Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet, welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Berechtigten solcher Guthaben werden durch die Zentralstelle 2. Säule aktiv gesucht (vorher: nur auf Nachfrage durch den Vorsorgenehmer).
Genau da liegt häufig das Problem: das Freizügigkeitskonto kann nämlich bis ins Alter 69/70, also bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter gehalten werden. Falls die Freizügigkeitsstiftung irrtümlicherweise Ihr Guthaben als kontaktlos der Zentralstelle 2. Säule meldet, werden Sie möglicherweise die Meldung erhalten, dass Ihr Freizügigkeitsguthaben gefunden wurde.
Kein Riesenproblem – aber ein Schönheitsfehler im Gesetz. Obwohl…wollte deshalb das Bundesamt für Sozialversicherungen bei der letzten Revision die max. Haltefrist auf 64/65 begrenzen?
Honi soit qui mal y pense.
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