Der Gesetzgeber sieht vor, dass man mit Vorsorgegeldern seine selbstbewohnte Wohnung oder Haus finanzieren kann. Nicht explizit erwähnt, aber ebenfalls eingeschlossen ist die Finanzierung von Renovationen.

Doch nicht alles darf finanziert werden. Klassische Ablehnungen sind Gartenarbeiten, Schwimmbäder oder Garagen. Anhaltspunkte liefert dieser FAQ.