Wenn Sie angestellt sind, dann wählt Ihr Arbeitgeber die Pensionskasse aus.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Freizügigkeitsguthaben von der Pensionskasse an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen wird. Dann wählen Sie! Dies ist zuerst einmal gewöhnungsbedürftig. Während Jahren hatten Sie mit der beruflichen Vorsorge nichts zu tun und plötzlich müssen Sie entscheiden, was Sie mit Ihrem Geld machen sollen.

Wie wähle ich die „richtige“ Stiftung aus?

Sie müssen eine Auswahl treffen und das ist nicht einfach. Es ist im Wesentlichen davon abhängig, wie lange Sie beabsichtigen, Ihr Freizügigkeitskonto zu halten. Entscheidungshilfen gibt es hier.

Und wenn ich mich nicht entscheide?

Auch dieser Fall ist vorgesehen. Das Gesetz verlangt dann, dass Ihre ehemalige Pensionskasse Ihr Freizügigkeitsguthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung überweist. Keine Angst: Sie werden informiert (und die Information erreicht Sie auch, sofern Sie in der Zwischenzeit Ihren Wohnsitz nicht geändert haben) und Sie können problemlos (und meistens sofort und kostenfrei) Ihr Freizügigkeitsguthaben zu einer anderen Freizügigkeitseinrichtung (oder mehreren) transferieren lassen, wenn Ihnen die staatliche Auffangeinrichtung nicht passt.