Die Summe aller Freizügigkeitsguthaben bei Freizügigkeitsstiftungen, Versicherungen und Auffangeinrichtung beträgt mehr als CHF 54 Milliarden. Das ist sehr viel Geld.

Allerdings: der Verein Vorsorge Schweiz hat aufgezeigt, dass von 2.1 Millionen Freizügigkeitskonten 830’000 kontaktlos sind und davon wiederum 75% ein Guthaben von weniger als CHF 5’000.- aufweist.

Weshalb werden diese Konten kontaktlos und weshalb werden die geringen Guthaben nicht einfach bezogen?

Zwei Gründe:

  1. das Thema ist komplex und viele Personen (gerade mit geringem oder vorübergehendem Verdienst) kümmern sich nicht darum –> so wird das Guthaben bei Adresswechsel den Inhabers kontaktlos.
  2. Geringe Beträge können zwar tendenziell bezogen werden, die Regeln dazu sind jedoch komplex. Sie müssen Ihr Pensionskassenausweis vorweisen und daran scheitert es oft.

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Regeln der gesetzlichen Geringfügigkeit angepasst werden könnten.