Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

Autor: FZ-Experte Seite 4 von 9

Digitale Freizügigkeitsstiftung?

Wie sieht die Zukunft einer Stiftung aus? Was bedeutet das digitale Zeitalter für eine Freizügigkeitsstiftung und das Vorsorgekonto? Die Bâloise Versicherung hat ein Projekt mit Blockchain Technologie gestartet:

https://www.baloise.com/de/home/medien/semesterabschluss/c-level-insights-thomas-schoeb.html

Das Fürstentum Liechtenstein

Unser kleinster Nachbar hat vorsorgerechtlich eine spezielle Stellung. Was das für das Freizügigkeitsguthaben bedeutet, lesen Sie hier.

Gutes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen zum Jahresbeginn 2019 ein gutes, erfolgreiches neues Jahr.

Möglicherweise werden Sie die Stelle wechseln, allenfalls mit einem Unterbruch, und werden ein Freizügigkeitskonto benötigen. Alle Antworten zu Ihren Fragen finden Sie auf unserer Homepage.

Beste Grüsse

Das Team Vorsorgewissen.info

Wird mir eine Weltreise bezahlt?

Gerade zwischen Stellenwechsel und bei Auszeiten wünscht man sich, die grosse weite Welt zu bereisen. Ist er verwegen, dafür Freizügigkeitsgelder zu beantragen?

Sofern Sie beabsichtigen, nach der Weltreise wieder in die Schweiz zurückzukehren, ist die Antwort klar nein. Allerdings ist diese Antwort nicht immer offensichtlich. Vielleicht möchten Sie sich neu orientieren und wollen tatsächlich die Schweiz verlassen.

In diesem Fall können Sie tatsächlich die Auszahlung Ihres Freizügigkeitsguthabens wegen definitivem Verlassen der Schweiz beantragen.

Achtung: je nach Stiftung werden unterschiedliche Belege hierfür verlangt. Gewisse Stiftungen begnügen sich mit einer Abmeldebestätigung des Amtes samt einer aktuellen Zivilstandsbestätigung. Es gibt jedoch auch Stiftungen, die zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung im Zuzugsland verlangen. In diesem Fall müssen Sie mit dem Bezug des Freizügigkeitsguthabens warten, bis Sie sich im Ausland niedergelassen haben.

Wie kann ich meine Hypothek zurückbezahlen?

Zur Amortisation Ihrer Hypothek können Sie Vorsorgeguthaben verwenden. Wie man das macht und worauf man dabei achten muss, erfahren Sie hier.

55 Milliarden!

Diese Woche ist die neue Sozialversicherungsstatistik erschienen. Daraus geht hervor, dass es unterdessen fast CHF 55 Milliarden an Freizügigkeitsguthaben in der Schweiz gibt. Das ist eine sehr beeindruckende Grösse.

Sozialversicherungsstatistik 2018, S. 67

Zu erwähnen ist, dass die Vorsorgenehmer, die in Anlagefonds investiert haben (rund 10%), teilweise nicht in der Statistik auftauchen. Somit dürfte das Freizügigkeitsguthaben insgesamt rund CHF 60 Mia. betragen. 

Wer zahlt die Arbeitgeberbeiträge?

Niemand. Denn in einer Freizügigkeitsstiftung werden keine Beiträge bezahlt. Das Freizügigkeitskonto dient als Parkplatz für das Vorsorgeguthaben, normalerweise wenn man gerade nicht in einer Pensionskasse versichert ist. Entsprechend gibt es  weder Arbeitnehmer-, noch Arbeitgeberbeiträge.

Sobald Sie in einer Pensionskasse versichert sind (das sind alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die mehr als CHF 21’150.- im Jahr verdienen), werden Ihnen vom Lohn Arbeitnehmerbeiträge abgezogen. Gleichzeitig zahlt für Sie Ihr Arbeitgeber Beiträge in die Pensionskasse, die mindestens so hoch sind wie Ihre Beiträge.

Selbstbestimmung?

Ja. Sie können bei Austritt aus einer Pensionskasse frei bestimmen, wohin Ihr Pensionskassenguthaben überwiesen werden soll, wenn Sie keine neue Stelle haben.

Gut die Hälfte der Freizügigkeitskonten sind bei der BVG Auffangeinrichtung

Allerdings: von den rund 2.1 Millionen Freizügigkeitskonten befinden sich rund die Hälfte der Konten bei der staatlichen BVG Auffangeinrichtung. Und dort kommen nur hin, wenn der Versicherte sich bei der Pensionskasse nicht gemeldet hat. Weshalb also üben die Versicherten in diesem Fall nicht ihre Selbstbestimmung?

Wo ist mein Geld hin? 2. Teil

Nebst der Pensionskasse kann auch wie im letzten Beitrag erwähnt die Behörde die Auszahlung der Gelder verlangen. Wie geht das?

Grundsätzlich sind die Ansprüche aus dem Vorsorgeguthaben vor Fälligkeit nicht pfändbar. Folglich ist Ihr Guthaben gegen Arretierung/Pfändung/Betreibung geschützt. Aber:

Es gibt eine (wenn auch seltene) Ausnahme: bei einer richterlichen Verfügung muss die Freizügigkeitsstiftung der Aufforderung Folge leisten. So müssten die Gelder, sollten sie aus einer deliktischen Quelle stammen, dem Gericht auf Verlangen ausbezahlt werden. 

Wo ist mein Geld hin?

Sie haben ein Freizügigkeitskonto. Plötzlich erhalten Sie eine Überweisungsabrechnung, obwohl Sie keinen Auftrag gegeben haben. Wie ist das möglich?

Zwei Gründe

  1. Eine Pensionskasse kann das Geld auf Ihre Rechnung anfordern oder
  2. Die Behörden können das Geld beschlagnahmen.

Der Behördenfall ist eher selten und wird im nächsten Beitrag erläutert.

Es kann jedoch immer wieder vorkommen, dass eine Pensionskasse das Geld anfordert. Typischerweise kann es Ihre frühere Pensionskasse sein, die entweder leistungspflichtig wird, oder einen Fehler gemacht hat und die Freizügigkeitsleistung nochmals benötigt. In seltenen Fällen kann es auch Ihre aktuelle Pensionskasse sein, die das Geld anfordert.

Allen Fällen gemeinsam ist, dass Sie nichts machen kann. Eine Pensionskasse darf gestützt auf das Gesetz Ihr Geld anfordern. Eine Freizügigkeitsstiftung muss auch ohne Ihr Einverständnis die Gelder überweisen. 

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