Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

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Ich mache mich selbstständig. Was muss ich tun, um mein Freizügigkeitsguthaben zu beziehen?

Gemäss Gesetz können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben beziehen, um den Aufbau Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu finanzieren.

Voraussetzungen:

  • Sie sind hauptberuflich selbstständig
  • Die Selbstständigkeit ist weniger als ein Jahr alt (Entscheidend ist das Datum der Aufnahme durch die AHV-Ausgleichskasse)
  • Sie sind nicht von Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt.
  • Sie können das Geld nur beziehen, wenn Sie sich in der Schweiz selbstständig machen

Kann ich mir mit einer gültigen C-Bewilligung das Freizügigkeitskapital wegen def. Verlassen der Schweiz auszahlen lassen?

Nein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erinnert die Vorsorgeeinrichtungen daran, dass das Freizügigkeitsguthaben nicht ausbezahlt werden kann, wenn der ausländische Staatsangehörige gestützt auf seine aktuelle Bewilligung eine sofortige Rückkehrmöglichkeit hat.

Das ist zum Beispiel der Fall mit einer gültigen C-Bewilligung (=Niederlassungsbewilligung). Gut möglich also, dass Ihre Freizügigkeitsstiftung oder Pensionskasse eine Auszahlung verweigert. Eigentlich logisch. Denn wenn man die Schweiz definitiv verlässt, braucht man auch keine Rückkehrmöglichkeit und damit keinen C-Ausweis mehr.

Der interessierte Versicherte wird zuerst die C-Bewilligung annullieren und das annullierte anschliessend der Kasse verweisen müssen.

Kann ich das Freizügigkeitsguthaben beziehen, wenn ich die Schweiz verlasse?

Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Schweiz definitiv verlassen. D.h.,

  1. Sie beabsichtigen zum Wegzugszeitpunkt nicht, wieder in die Schweiz zu kommen.
  2. Ebenfalls arbeiten Sie nicht mehr in der Schweiz.

Der Stiftung müssen Sie als Beleg die Abmeldebescheinigung der Einwohnerbehörde vorlegen. Der Ehepartner muss den Antrag mitunterschreiben.

Weitere Prüfungen, insbesondere nach der Auszahlung, erfolgen nicht durch die Stiftung. Allenfalls gibt es eine Selbstdeklaration auf dem Auszahlungsformular der Stiftung. Hingegen ist es denkbar, dass die Steuerbehörden nachträgliche Veränderungen überprüfen.

Auswandern in die EU

Falls Sie ins EU-Ausland auswandern, können Sie nur den sog. überobligatorischen Teil beziehen (es sei denn, Sie sind im Ausland nicht mehr den Sozialversicherungseinrichtungen unterstellt). Der obligatorische Teil bleibt auf Ihrem Freizügigkeitskonto bestehen.

–> Welches Land zur EU hinzugehört, können Sie hier (S. 172/73) nachlesen.

Verteilung des Freizügigkeitsguthabens bei Überschuldung des Verstorbenen

Falls der verstorbene Vorsorgenehmer überschuldet war, regelt das Konkursamt den Nachlass. Damit die Erben die Schulden nicht übernehmen müssen, schlagen sie in der Regel das Erbe aus.

Was viele Erben jedoch nicht wissen, ist, dass die Verteilung des Freizügigkeitsguthabens nicht gemäss Erbrecht erfolgt. Entsprechend fällt es nicht in den Nachlass und damit nicht in die Konkursmasse.

–> Das bedeutet, dass die Erben das Freizügigkeitsguthaben trotz Erbausschlagung erhalten können.

Die Gläubiger können keine Ansprüche an dieses Geld stellen. Der Gesetzgeber hatte dies so vorgesehen, um zu verhindern, dass die Altersvorsorge eines Schuldners aufgefressen wird.

Was ist der Unterschied zwischen kontaktlosen und vergessenen Guthaben?

Kontaktlose Freizügigkeitsguthaben sind Freizügigkeitskonten, bei denen die Stiftung keinen Kontakt mehr zum Kontoinhaber herstellen kann (typischerweise weil er umgezogen ist, ohne eine neue Adresse zu hinterlassen).

Als vergessene Freizügigkeits- und Pensionskassenguthaben werden Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet, welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Berechtigten solcher Guthaben werden durch die Zentralstelle 2. Säule aktiv gesucht (vorher: nur auf Nachfrage durch den Vorsorgenehmer).

Genau da liegt häufig das Problem: das Freizügigkeitskonto kann nämlich bis ins Alter 69/70, also bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter gehalten werden. Falls die Freizügigkeitsstiftung irrtümlicherweise Ihr Guthaben als kontaktlos der Zentralstelle 2. Säule meldet, werden Sie möglicherweise die Meldung erhalten, dass Ihr Freizügigkeitsguthaben gefunden wurde.

Kein Riesenproblem – aber ein Schönheitsfehler im Gesetz. Obwohl…wollte deshalb das Bundesamt für Sozialversicherungen bei der letzten Revision die max. Haltefrist auf 64/65 begrenzen?

Honi soit qui mal y pense.

Was geschieht, wenn die Besitzer der kontaktlosen Freizügigkeitsguthaben nicht mehr gefunden werden?

Ein Freizügigkeitskonto kann bis max. 69 (Frauen) bzw. 70 Jahre (Männer) gehalten werden. Danach wird das Guthaben zur Auszahlung fällig. Falls die Stiftung auch dann den Besitzer nicht kontaktieren kann, sieht das Gesetz vor, dass das Geld beim Erreichen des 74. (Frauen) bzw. 75. Altersjahr (Männer) dem BVG Sicherheitsfonds überwiesen wird. Gemäss Geschäftsbericht des Sicherheitsfonds waren das im Jahre 2017 immerhin bereits über 100 Mio.:

Der Vorsorgenehmer hat auch dann immer noch die Möglichkeit, die Auszahlung seines Guthabens zu verlangen. Gemäss Jahresrechnung des Sicherheitsfonds geschieht dies auch ab und zu:

Das Guthaben ist für den Vorsorgenehmer erst dann verloren, wenn er sein 100. Altersjahr erreicht hätte. Es wird dann zur Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule verwendet.

Was wird getan, um die Anzahl kontaktloser Freizügigkeitskonten zu verringern?

Die meisten Freizügigkeitsstiftungen suchen die Besitzer der kontaktlosen Freizügigkeitskonten aktiv. Das heisst, sie suchen via spezialisierten Softwares nach der neuen Adresse des Vorsorgenehmers. Falls er innerhalb der Schweiz umgezogen ist, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Stiftung die neue Wohnadresse des Vorsorgenehmers herausfindet.

Achtung: einige Freizügigkeitsstiftungen verlangen für diese Suche eine Bearbeitungsgebühr, die direkt dem Vorsorgeguthaben belastet wird.

Weshalb gibt es kontaktlose Freizügigkeitskonten?

Gemäss einer Mitteilung des Verbandes der Freizügigkeitsstiftungen gibt es 830’000 Konten, die als kontaktlos gemeldet sind.

Wie wird man kontaktlos? Ganz einfach: die Freizügigkeitsstiftung erhält die Informationen zur Person, Adresse und Zivilstand der Person von der Pensionskasse. Falls nun die Person ihre Adresse in der Zwischenzeit geändert hat, dies aber der Pensionskasse nicht gemeldet hat, wird die Freizügigkeitsstiftung ihren Vorsorgenehmer nicht kontaktieren können. Üblicherweise merkt sie das, nachdem der jährliche Kontoauszug als nicht zustellbar von der Post zurückkommt.

Das Konto wird kontaktlos. Entgegen möglichen Medienberichten heisst das keinesfalls, dass das Geld besitzlos ist. Es gehört immer noch dem entsprechenden Vorsorgenehmer. Nur kann die Stiftung diesen Vorsorgenehmer nicht mehr kontaktieren.

 

Wieso kann die Stiftung das Freizügigkeitsguthaben im Todesfall teilweise nicht auszahlen?

Im Todesfall sucht die Stiftung nach den Hinterbliebenen der verstorbenen Person.

Im Gegensatz zum normalen Vermögen erfolgt die Aufteilung des Vermögens nicht nach dem Erbrecht, sondern nach dem Vorsorgerecht. Was heisst das?

Nach dem Erbrecht können Sie beispielsweise gewisse Personen als Erben einsetzen. Für die Verteilung des Freizügigkeitsguthabens ist das nicht zulässig. Die Verteilung erfolgt gemäss Art. 15 der Freizügigkeitsverordnung. Dies führt teilweise zu Unverständnis und Klagen.

Schwieriger für die Stiftung ist es jedoch, wenn die Hinterbliebenen das Erbe ausgeschlagen haben. Dies gilt jedoch NICHT für das Freizügigkeitsguthaben, da es nicht in den Nachlass fällt. Entsprechend gibt es eine Verteilung des Freizügigkeitsguthabens, auch wenn der Verstorbene überschuldet war und Gläubiger auf Geld warten. Dies versteht jedoch nicht jeder – die Stiftung erhält teilweise keine Antwort von Hinterbliebenen und muss beinahe die Hinterbliebenen zu ihrem Glück zwingen.

Achtung: falls zehn Jahre nach Todesfall trotz Suche durch die Stiftung keine Verteilung des Todesfallkapitals erfolgen konnte, verfällt das Guthaben zugunsten der Stiftung (nicht der Bank).

Was passiert im Todesfall?

Ein Vorsorgenehmer darf ein Freizügigkeitskonto bis max. 69/70 besitzen. Verstirbt er vorher, müssen die Hinterbliebenen zuallererst den Todesfall melden.

Dies erscheint logisch zu sein, doch häufig geht dies vergessen. Insbesondere, aber nicht nur, wenn das Kontoguthaben tief war.

Teilweise erfährt die Stiftung den Todesfall durch die Behörden. In diesem Fall kontaktiert sie die Hinterbliebenen, sofern sie von ihrer Existenz Kenntnis hat. Dass dies nicht immer einfach ist, erfahren Sie hier.

Wenn die Hinterbliebenen ausfindig gemacht wurden, erfolgt die Verteilung des Freizügigkeitskapitals. Falls die Hinterbliebenen im Ausland leben, erfolgt eine Auszahlung abzüglich einer Quellensteuer, die in ihrer Höhe abhängig ist vom Kapitalbetrag und vom Sitz der jeweiligen Stiftung.

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